Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Unterkünften (Pensionszimmer, Apartment, Ferienhaus und sonstige Räume) zur Beherbergung im Beherbergungsbetrieb „Pension Am Waldrand & Fahrradvermietung Appartementhaus „Blütenzauber“, Inhaberin Andrea Möschk (im nachfolgenden „Vermieter“ genannt) sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters, die zwischen dem Vermieter und Bestellern/Gästen (nachfolgend „Gast“ genannt) geschlossen werden.
1. Vertragsschluss
Die Buchungsanfrage des Gastes unter Angabe von An- und Abreisedatum, Anzahl der Personen, der gewünschten Unterkunft, Teilnahme an der Verpflegung mit Frühstück u.a. stellt einen Antrag auf Abschluss des Beherbergungsvertrages dar. Hierzu soll der Gast das Formular „Anfrage“ auf der Webseite www.pension-am-waldrand.de nutzen oder telefonisch anfragen. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages erfolgt durch die Annahme der konkreten Buchungsanfrage des Gastes durch den Vermieter. Der Beherbergungsvertrag kommt mit Erteilung der verbindlichen Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande.
2. Preise
Es gelten die jeweiligen auf der Internetseite des Beherbergungsbetriebes ausgewiesenen Preise mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Preise für die Unterkünfte sind ausgewiesen auf den Webseiten des Vermieters unter den jeweiligen Unterseiten unter „Unterkünfte“ (https://www.pension-am-waldrand.de/index.php/unterkuenfte/).
3. Vertragspflichten
Die Eingehung des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Parteien zur Erfüllung des Vertrages. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gast die gebuchten Räume zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gast bei Nichtbereitstellung der gebuchten Räume Schadensersatz zu leisten.
Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich vereinbarten Preises nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt. Der Gast ist danach verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen betragen nach den üblichen Erfahrungssätzen bei Ferienhäusern, Apartments, Ferienwohnungen und Zimmern ohne Frühstück 10 % des Übernachtungspreises und bei Ferienhäusern, Apartments, Ferienwohnungen und Zimmern mit Frühstück 20 % des Übernachtungspreises.
4. Zahlungsbedingungen
Mit Vertragsabschluss sind 20 % des vereinbarten Preises im Voraus und der Restbetrag 4 Wochen vor der Anreise des Gastes zu zahlen. Die Zahlungsbedingungen und die Kontoverbindung des Vermieters werden in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Bei kurzfristiger Buchung ist vorab der vereinbarte Preis vollständig zu überweisen oder Barzahlung oder Girokartenzahlung bei der Anreise zu leisten (Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich).
5. An- und Abreise / Verspätete Räumung
Die gebuchten Räume stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise soll bis spätestens 18:00 Uhr stattfinden. Reist der Gast nicht bis 18:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag an, ist der Vermieter - falls er nicht anderweitig durch den Gast informiert wird - berechtigt, die Räume anderweitig zu vergeben.
Am Abreisetag sind die Räume bis 10:00 Uhr freizumachen. Bei nicht rechtzeitiger Freimachung der Räume werden Kosten für weitere Nutzung berechnet und Schadensersatz geltend gemacht.
6. Überlassung an Dritte
Die Überlassung von Räumen an Dritte ist verboten. Der Gast darf die gebuchten Räume daher nicht an andere, nicht angemeldete Personen überlassen. Der Aufenthalt von dritten Personen oder Besuchern in Zimmern und Räumlichkeiten des Gastes ist nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, den Beherbergungspreis um die entsprechende Personenanzahl pro Tag zu erhöhen.
7. Hausordnung / Obhutspflichten
Das Mitbringen von Tieren in die Räumlichkeiten des Vermieters ist nicht gestattet. Das Halten von Haustieren ist verboten.
Das Rauchen in den Unterkünften des Vermieters ist nicht gestattet. Das Rauchen ist gestattet im Außenbereich des Grundstücks bzw. auf der (soweit vorhanden) Terrasse.
Die Mitnahme von Fahrrädern in die Unterkünfte ist nicht gestattet. Für Fahrräder stehen verschließbare Abstellräume auf dem Grundstück zur Verfügung.
Die Schlüssel für die Unterkünfte behält der Gast. Die Räume müssen durch den Gast jeweils beim Verlassen verschlossen werden.
Der Gast ist verpflichtet, die ihm überlassene Unterkunft sowie deren Einrichtungsgegenstände schonend zu behandeln und bestimmungsgemäß zu gebrauchen. Es ist verboten, Sachen und Gegenstände (zum Beispiel Hygieneartikel, Babywindeln, Speisereste und sonstige nicht bestimmungsgemäße Dinge) über die Toilette zu entsorgen.
Etwaige Mängel sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8. Haftung
Der Vermieter haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur soweit diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.
Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB.
Stellt der Vermieter dem Gast einen Kfz-Stellplatz auf dem Gelände des Vermieters zur Verfügung, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande, ungeachtet dessen, ob die Zurverfügungstellung gegen Entgelt oder unentgeltlich erfolgt. Bei einem Abhandenkommen oder Beschädigungen von auf dem Grundstück des Vermieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
9. Information Streitbeilegung / Kein Widerrufsrecht
Der Vermieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.
Es besteht nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht des Verbrauchers.
10. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung des Vermieters finden Sie auf der Internetseite unter https://www.pension-am-waldrand.de/index.php/datenschutz
11. Hinweis Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Da die Zahlungspflicht des Gastes ohne Rücksicht darauf besteht, ob der Gast den Gebrauch ausübt, ausüben kann oder nicht, wird dem Gast empfohlen, im Anschluss an die Buchung eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bei einer Versicherung seiner Wahl abzuschließen.
12. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist. Allgemeiner und besonderer Gerichtsstand des Vermieters ist Burg (Spreewald).
13. Salvatorische Klausel
Durch die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung, eines Teils einer Bestimmung oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder von Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: April 2019

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